MaMuTh

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Das gemütliche Ateliercafé von Marlene Schnabel-Marquardt mit Bühne in Weimar Kreativkurse Unplugged Konzerte Figurentheater & Selbstgebackenes Glutenfrei

MaMuTh


Gesellschaftsvertrag der
MaMuTh gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft lautet:
MaMuTh gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
(2) Sitz der Gesellschaft ist Weimar.

§ 2 Zwecke und Gegenstand des Unternehmens
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Bildung und Erziehung.
(2) Zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere
· die Förderung und Durchführung von kulturellen, künstlerischen und musikalischen Veranstaltungen und Bildungsangeboten, insbesondere für Kinder und Erwachsene mit Handicap oder einseitig ausgeprägten Begabungen. Besonders die musisch kreativen Berufe eignen sich für Menschen mit Handicap und einseitiger Begabung auf Grund des späteren, flexiblen und selbstverantwortlichen Berufsalltags. Durch den Ausbau des Bildungsangebots werden diese Bereiche für sie geöffnet;
· die Förderung der freien, individuellen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Erwachsenen in allen künstlerischen Bereichen durch Veranstaltungen, Ausstellungen, Workshops, Figurentheater für Kinder und Jugendliche und Bildungsprogramme;
· die Förderung und das Publikmachen zeitgenössischer Kunst, insbesondere in Weimar/Thüringen, und hierdurch die Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung für die Kunst dieser Region durch Unterstützung von Ausstellungen und Projekten junger Künstler und Verbreitung künstlerischen Schaffens in elektronischen und anderen Medien;
· die Stärkung der Kunst-, Musik- und Medienkompetenz durch Veranstaltungen, Bildungsangebote und Auftritte in allen kulturellen Bereichen;
· die Erweiterung des Verständnisses für die Arbeiten und Probleme der Künstler in der Öffentlichkeit.
(3) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Absatz 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen.
(4) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.

§ 3 Gemeinnützigkeit
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).

§ 4 Selbstlosigkeit und Mittelverwendung
(1) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Die vorgehenden Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) anerkannt sind.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    Live Music Venue

   01711704929

      Geleitstraße 25, Weimar, Germany

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